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Suchergebnis (sortiert nach Datum): 55 Ergebnisse gefunden.
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Bebauungsplan Nr. 11 "Albersloh Kohkamp"
lan kenntlich gemacht. Inhalt der 1. Änderung sind Änderungen/ Anpassungen/ Ergänzungen zu Straßenausbauhöhen, Straßenbegrenzungslinien, Garagen und Carports, textlichen Festsetzungen Nr. 2.1 und 3.3 sowie [...] lan kenntlich gemacht. Inhalt der 1. Änderung sind Änderungen/ Anpassungen/ Ergänzungen zu Straßenausbauhöhen, Straßenbegrenzungslinien, Garagen und Carports, textlichen Festsetzungen Nr. 2.1 und 3.3 sowie
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Bebauungsplan Nr. 01 "Albersloh-Ost"
genutzt wurde. Die bestehenden Festsetzungen zur Geschossigkeit, GRZ / GFZ Dachformen und First- und Traufhöhen werden übernommen. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Die Durchführung
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Bebauungsplan Nr. 48 „Hagenholt Nord“
Bauformen im südlichen Bereich der Kernstadt Sendenhorst. Die Neubebauung soll sich in Kubatur, Höhenentwicklung und Formensprache in den umgebenden Bestand einfügen. Lage und Zuschnitt der Grundstücke sowie
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Bebauungsplan Nr. 45 "Quartier Nordgraben"
Zentrums. Es ist besonders wichtig, die wertvolle kompakte Struktur weiter zu fördern, um möglichst hohe Synergieeffekte der verschiedenen Nutzungen (im wesentlichen Einzelhandel, Gastronomie und Dienst
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Bebauungsplan Nr. 44 "An der Kopernikusstraße"
Kopernikusstraße“, 2. Änderung als Satzung beschlossen. Inhalt der Planänderung ist die Änderung der Höhenfestsetzung der Lärmschutzwand von bisher 3,0 m auf künftig 2,5 m bis 3,0 m. Alle anderen Festsetzungen [...] BauGB wurde abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Inhalt der Planänderung ist die Änderung der Höhenfestsetzung der Lärmschutzwand von bisher 3,0 m auf künftig 2,5 m bis 3,0 m. Alle anderen Festsetzungen
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Bebauungsplan Nr. 43 "St. Josef Stift"
Vollgeschossen und einer Bauhöhe von rund 8 m im westlichen Anschluss an das St. Elisabeth- Stift in Höhe des Konferenzzentrums. Zu diesem Zweck erfolgt innerhalb der bestehenden Fläche für Gemeinbedarf die
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Bebauungsplan Nr. 31 "Westglindkamp"
eichs sind eine maximal zweigeschossige Bauweise mit Satteldächern von 35°-43°, Traufhöhen von max. 4,0 m und Firsthöhen von max. 8,0 m zulässig. Dachaufbauten müssen eine Dachneigung von mindestens 15°
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Bebauungsplan Nr. 02 "Südost"
oberstes Geschoss als Nicht-Vollgeschoss zulässig. Für Flachdächer wird die maximale Gebäudehöhe (Höhe der Oberkante Attika) auf 76,50 m ü.NN festgesetzt. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans
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Bebauungsplan Nr. 01 "Bült"
n und die First-höhe bei Satteldächern mit FH max. 70,0 m ü.NN festgesetzt. Durch die Höhenfestsetzung und die festgesetzte Eingeschossigkeit wird eine unverträgliche Höhenentwicklung der Bebauung im östlichen
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Mobilstation_Albersloh
gesamten Fläche neue Bäume zu pflanzen. Bei der Auswahl der Arten wird darauf geachtet, dass diese im hohen Maße klimaangepasst sind, sich als Straßenbaum eignen und zum Standort passen. Die Baumscheiben dienen