Informationen zu den Kommunalwahlen 2025
Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt. In der Stadt Sendenhorst werden dabei der Rat und die Bürgermeisterin der Stadt Sendenhorst sowie der Kreistag und der Landrat bzw. die Landrätin des Kreises Warendorf gewählt.
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen sind
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger/innen (Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union) sowie
- die am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. August 2025) in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben und
- nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Stichtag für die Eintragung aller Personen in das Wählerverzeichnis, bei denen an diesem Tage feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, ist der 03. August 2025.
Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die wegen Befreiung von der Meldepflicht nicht in Sendenhorst gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Sendenhorst eingetragen.
Die Einzelheiten können Sie der öffentlichen Bekanntmachung entnehmen.
Antragsvordruck: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für ausländische Unionsbürger/innen, die von der Meldepflicht befreit sind
Zeitraum 04. August 2025 bis 29. August 2025:
Zuzug/Umzug/Wegzug | |
Zuzug von außerhalb | Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Sendenhorst |
Umzug innerhalb der Stadt Sendenhorst | Eintragung in den neuen Wahlbezirk der Stadt Sendenhorst |
Wegzug aus der Stadt Sendenhorst | Streichung aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Sendenhorst (Wahlrecht am Zuzugsort, sofern in Nordrhein-Westfalen) |
Die Eintragung bzw. Streichung erfolgt von Amts wegen, d.h. ohne besonderen Antrag.
Zeitraum 30. August 2025 bis 13. September 2025:
Zuzug/Umzug/Wegzug | |
Zuzug von innerhalb des Kreises Warendorf | Wahlrecht nur für die Kreiswahlen; Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Sendenhorst |
Zuzug von außerhalb des Kreises Warendorf | Kein Wahlrecht |
Umzug innerhalb der Stadt Sendenhorst | Eintragung im bisherigen Wahlbezirk bleibt |
Wegzug innerhalb des Kreises Warendorf | Streichung aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Sendenhorst; Wahlrecht nur für Kreiswahlen am Zuzugsort |
Wegzug außerhalb des Kreises Warendorf | Streichung aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Sendenhorst; kein Wahlrecht |
Die Eintragung bzw. Streichung erfolgt von Amts wegen, d.h. ohne besonderen Antrag.
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten eine sog. Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbenachrichtigungen werden erstmals nicht mehr in Form von Karten, sondern als Schreiben im Briefumschlag versandt. Der Umschlag wird als amtliche Wahlsache gekennzeichnet sein. Grund für die Umstellung ist der begrenzte Platz auf den bisherigen Karten sowie die damit verbundene kleine Schriftgröße.
Durch das neue Format können die Informationen übersichtlich und leserfreundlich dargestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich der Versand der Wahlbenachrichtigungen dadurch etwas verzögert und später als gewohnt erfolgt.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 20. August 2025 an die Wahlberechtigten verschickt. Wer bis zum 27. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Stadtverwaltung im Wahlamt (wahlamt@sendenhorst.de, Frau Steinhoff 02526/303-211 o. Frau Ertug 02526/303-214) melden.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie persönlich unter Vorlage des Personalausweises bzw. Identitätsausweises- oder Reisepasses, schriftlich (auch per E-Mail) oder online [zum Onlineantrag] beantragen. Zudem ist ein entsprechendes Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt, welches Sie für die Beantragung nutzen können. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 20. August 2025 verschickt.
Zur Durchführung der Briefwahl wird die Stadt Sendenhorst ab dem 11. August 2025 ein Briefwahlbüro im Kommunalforum, Weststr. 9-11 (Eingang vom Kühl), 48324 Sendenhorst, einrichten. Dort werden Sie auch die Möglichkeit haben direkt zu wählen. Um direkt wählen zu können, benötigen Sie nur Ihren Personalausweis bzw. Identitätsausweis- oder Reisepass.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro:
Mo-Fr vormittags 08:30 - 12:30 Uhr
Mo-Mi nachmittags 14:00 - 16:00 Uhr
Do nachmittags 14:00 - 18:00 Uhr
Freitagnachmittag, den 12. September 2025: 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus, Kirchstr. 1, Zimmer 105, 48324 Sendenhorst
Letzter Tag für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich der 12. September 2025 - 15.00 Uhr. Bei Besonderheiten bzw. Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt (wahlamt@sendenhorst.de, 02526/303-211 oder 02526/303-214).
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Wahlbrief anschließend rechtzeitig bei der Stadt Sendenhorst eingeht. Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, dem 14. September 2025, bis 16 Uhr bei der Stadt Sendenhorst eingegangen sein.
Blinde und sehbehinderte Wähler/innen können kostenlose Wahlhilfen (u.a. Stimmzettelschablonen) unter 0231/557 5900 beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (BSVW, www.bsvw.org) anfordern. Unter der Rufnummer 0800/000 9671 wird der Inhalt der Stimmzettel angesagt.
Im Briefwahlbüro und in den Wahllokalen am Wahlsonntag stehen beleuchtete Lesehilfen zur Verfügung.