Informationen zur Kommunalwahl 2025

Die nächste Kommunalwahl findet am 14. September 2025 statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind

  • alle  Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger/innen (Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union) sowie
  • die am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben und
  • nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.