Informationen zur Kommunalwahl 2025
Die nächste Kommunalwahl findet am 14. September 2025 statt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger/innen (Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union) sowie
- die am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben und
- nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bekanntmachungen und Pressemitteilungen
Informationsblätter zum EU-Datenschutz