Informationen zur Bundestagswahl 2025

Der Bundespräsident hat den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst. Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt.

Wahlberechtigung

 

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind

  • alle  Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie
  • die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für die sog. Auslandsdeutschen gelten die folgenden Besonderheiten.


Auslandsdeutsche

Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sog. Auslandsdeutsche). Auslandsdeutsche müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Wahlberechtigt sind in diesem Fall die Auslandsdeutschen die,

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres  mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Der Antrag sollte möglichst frühzeitig an die Gemeindebehörde gesendet werden. Eine Übersendung ist bereits jetzt möglich. Über den nachfolgenden Link kann das entsprechende Antragsformular heruntergeladen werden:

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden voraussichtlich Mitte/Ende Januar 2025 an die Wahlberechtigten versandt.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie persönlich unter Vorlage des Personalausweises bzw. Identitätsausweises- oder Reisepasses schriftlich (auch per E-Mail) oder online [zum Onlineantrag] beantragen. Zudem ist ein entsprechendes Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt, welches Sie für die Beantragung nutzen können. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass eine Ausstellung der Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 7. Februar 2025 möglich sein wird.

Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Wahlbrief anschließend rechtzeitig bei der Stadt Sendenhorst eingeht. Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, bis 18 Uhr bei der Stadt Sendenhorst eingegangen sein.


Zur Durchführung der Briefwahl wird die Stadt Sendenhorst ab dem 10. Februar 2025 ein Briefwahlbüro im Kommunalforum, Weststr. 9-11 (Eingang vom Kühl), 48324 Sendenhorst, einrichten. Dort werden Sie auch die Möglichkeit haben direkt zu wählen. Um direkt zu wählen, benötigen Sie nur Ihren Personalausweis bzw. Identitätsausweis- oder Reisepass und nach Möglichkeit Ihre Wahlbenachrichtigungskarte.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

Mo-Fr vormittags 08:30 - 12:30 Uhr
Mo-Mi nachmittags 14:00 - 16:00 Uhr
Do nachmittags 14:00 - 18:00 Uhr
Fr nachmittags 14:00 - 16:00 Uhr

Sonderöffnungszeit am Samstag, den 15. Februar 2025: vormittags von 09:00 - 12:00 Uhr

Freitagnachmittag, den 21. Februar 2025: 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus, Kirchstr. 1, Zimmer 105, 48324 Sendenhorst

Bekanntmachungen und Pressemitteilungen