Steuern und Gebühren

Aus der unten stehenden Übersicht können Sie die Steuerhebesätze sowie die Höhe der Hundesteuer und der Gebühren entnehmen. Für das Jahr 2024 wird die Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch 2023 abgerechnet und festgesetzt. Die Vorauszahlung 2024 wird in Höhe des Frischwasserverbrauches des Vorjahr erhoben. Haben Sie noch Fragen? Sie werden gern beanwortet. Sprechzeiten außerhalb der bekannten Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Hier finden Sie eine Abgabenübersicht (Grundsteuerhebesätze, Höhe der Hundesteuer, Gebührensätze).


Informationen des Wasserwerkes

  • Allgemeine Versorgungsbedingungen:
    Es gelten die Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung der Stadt Sendenhorst und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Sendenhorst in der jeweils gültigen Fassung.
     
  • Wasserqualität:
    Gemäß dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz erfolgt eine Einteilung in drei Bereiche (weich, mittel oder hart). Die Dosierempfehlungen der Waschmittelhersteller orientieren sich daran.Das Wasser im Versorgungsgebiet des Sendenhorster Wasserwerkes fällt unter den Härtebereich weich (0-8,1° dt. Härtegrad).
     
  • Zählerwechsel:
    Nach der Mess- und Eichordnung (MessEV vom 11.12.2014, BGBL I S.2010, 2011) müssen Wasserzähler alle 6 Jahre durch einen, den Vorgaben der MID (EU-Messgeräterichtlinie) entsprechenden Wasserzähler ausgewechselt werden. Die Wasserzähler werden durch eine Konfirmitätserklärung (früher Eichung) bestätigt.

Informationen des Abwasserwerkes

  • Abrechnung Schmutzwassergebühr:
    Über den Abgabenbescheid des laufenden Jahres wird auch die Schmutzwassergebühr für das Vorjahr endgültig abgerechnet und festgesetzt. Ausschlaggebend ist hierfür der Frischwasserverbrauch des Vorjahres.
     
  • Vorauslesitungen:
    Die Vorausleistung für das aktuelle Verbrauchsjahr wird in Höhe des Frischwasserverbrauches des Vorjahres erhoben.
     
  • Mitwirkungspflicht des Eigentümers zum Niederschlagswasser:
    Ändert sich die Größe der bebauten und/oder befestigten Fläche, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, so hat der Grundstückseigentümer dies der Stadt innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen. (§ 10 Abs. 3 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sendenhorst)