Fördermittel für Albersloh: Projektumsetzerinnen und Projektumsetzer gesucht!

Die Stadt Sendenhorst hat im Rahmen des Projektes „ZukunftDorfAlbersloh“ den sogenannte „Verfügungsfonds Albersloh“ eingerichtet. Im Verfügungsfonds Albersloh stehen Fördermittel für engagierte Albersloherinnen und Albersloher zur Verfügung, die sich mit einer eigenen Projektidee aktiv für die Weiterentwicklung des Albersloher Ortskerns einsetzen wollen. Förderfähig sind beispielsweise Begrünungsmaßnahmen und Bepflanzungsaktionen, Kunst im öffentlichen Raum, das Aufstellen von Stadtmobiliar oder Spielgeräten aber auch Gemeinschaftsaktionen wie Feste und Veranstaltungen, Ausstellungen, Workshops oder Imagekampagnen. „Wir freuen uns, dass wir die Bürgerinnen und Bürger in Alberlohs unterstützen können, sich mit eigenen Maßnahmen selbst an der Entwicklung ihres Ortes zu beteiligen“, erläutert Bürgermeisterin Katrin Reuscher.

Die Begleitung des Verfügungsfonds übernimmt das von der Stadt Sendenhorst beauftragte Planungsbüro steg NRW aus Dortmund. Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Verfügungsfonds ist hier Lars Hausfeld. „Projekte, die der gesamten Allgemeinheit zugutekommen, können bis zu 100 % gefördert werden. Projekte mit einer beschränkten öffentlichen Zielgruppe können eine Förderung von bis zu 50 % der Kosten erhalten. Die Maximalförderung für einzelne Projekte beträgt dabei 2.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen sind auch bis zu 4.000 Euro möglich“, erläutert Hausfeld die Fördermodalitäten.

„Über die Förderung entscheidet der Dorf.Beirat, ein zur Begleitung des Projektes „ZukunftDorfAlbersloh“ eingerichtetes Gremium bestehend aus Albersloher Bürgerinnen und Bürgern aus verschiedenen Akteursgruppen“ ergänzt Katrin Reuscher. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Gewerbetreibende, Vereine, Institutionen und Einrichtungen. „In einer ersten Sitzung des Dorf.Beirates konnten bereits zwei Projekte bewilligt werden“, freut sich Hausfeld und ergänzt: „Als Deadline für die nächsten Antragsstellungen sollen sich Interessierte den 25. Juni 2024 vormerken“.

Bis die Projektwebseite online geht, erhalten Interessierte Informationsmaterialien sowie das Antragsformular und die Förderrichtlinie bei Herrn Hausfeld (lars.hausfeld(at)steg-nrw.de, 0231 / 47 77 88 17, tel. Sprechzeit Mi 10 -12 Uhr). „Sollten Sie Interesse am Verfügungsfonds haben oder bereits eine konkrete Projektidee im Kopf haben, zögern Sie nicht sich mit Herrn Hausfeld in Verbindung zu setzen“ ruft Reuscher alle Albersloherinnen und Albersloher zur Umsetzung eigener Projekte auf. Schnell sein kann sich dabei lohnen, die Fördermittel sind begrenzt!