Aktuelle und allgemeine Informationen zur Wirtschaftsförderung

37. 200 € für Projekte – jetzt Anträge stellen

Wer ein gemeinnütziges Projekt in der Planung hat, es aber finanziell noch nicht stemmen kann, kann sich bis 31.08.2022 bei der Stadt Sendenhorst um Fördermittel bewerben.

Sendenhorst/Albersloh. Wer ein gemeinnütziges Projekt in der Planung hat, es aber finanziell noch nicht stemmen kann, kann sich bis 31.08.2022 bei der Stadt Sendenhorst um Fördermittel bewerben.

Es sollen sich ganz besonders auch kleinere Interessengemeinschaften aus Sendenhorst und Albersloh angesprochen fühlen, für ihre Projekte einen Zuschuss zu beantragen. Und keine Angst vor komplizierten Anträgen oder langwierigen Verfahren.

Mit den Mitteln aus der Gewinnausschüttung der Sparkassen Münsterland Ost sollen Projekte aus den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt ohne großen Aufwand oder Hemmnisse unterstützt werden. Anne Schulte von der Stadtverwaltung steht Vereinen, Verbänden und Initiativen unter T 303-119 gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Für die Antragstellung ist ein vorgegebenes Antragsformular zu verwenden und die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zu beachten (siehe https://www.sendenhorst.de/fileadmin/ortsrecht/290.pdf). Wichtig ist, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen worden sein darf und mindestens 30 % der Gesamtkosten als Eigenanteil zu tragen sind. Die Stadtverwaltung freut sich auf viele kreative Projektideen.