Aktuelle und allgemeine Informationen zur Existenzgründung

Handwerker-Parkausweis

Handwerksbetriebe können für den Einsatz ihrer entsprechend gekennzeichneten Servicefahrzeuge oder Werkstattwagen, mit denen umfangreiches oder schweres Material bzw. Werkzeug transportiert wird, Ausnahmegenehmigungen erhalten, die r im gesamten Münsterland gelten. Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein und können dann

  • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverboten (Verkehrszeichen 286/290 StVO),
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht,
  • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Beachtung der Höchtsparkdauer,
  • auf Bewohnerparkplätzen (Zeichen 286/314 StVO) und
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO)

für die Dauer des Arbeitseinsatzes ohne Entrichtung von Parkgebühren abgestellt werden.

Seit dem 1. Januar 2012 berechtigt der Handwerkerparkausweis allerdings nicht mehr zum Befahren von Umweltzonen!

Handwerker, die ausschließlich an einem Ort tätig sind oder nur für kurze Zeit in anderen Städten arbeiten, können dagegen auch einzelne Kurzzeitgenehmigungen und andere ortsspezifische Lösungen in Anspruch nehmen.

Zuständig für die Ausstellung des Handwerkerparkausweises ist das Straßenverkehrsamt beim Kreis Warendorf.

Weitere Informationen finden Sie beim Kreis Warendorf (auch Antragsformular) unter

http://rathaus.citeq.de/kreis-warendorf/service/dienstleistung/parkerleichterung-fuer-soziale-dienste-und-fuer-handwerker/index.html