Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 43.5 - St. Josef- Stift - 5. Änderung

Bebauungsplan S Nr. 43 „Sankt Josef- Stift“, 5. Änderung

Parallelverfahren für die 10. FNP- Änderung im Bereich des Sankt Josef- Stifts sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 43 „Sankt Josef- Stift“, 5. Änderung und Erweiterung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 01.07.2021 den Bebauungsplan S Nr. 43 „Sankt Josef-Stift“, 5. Änderung als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan ist am 29.07.2021 in Kraft getreten.

Die Stellplatznachfrage auf dem Gelände des St. Josef-Stiftes ist weiterhin sehr groß, da inzwischen die Reha-Erweiterung vollständig in Betrieb genommen wurde. Entsprechend wird der Interimsparkplatz in der bisher genehmigten Größe mit 272 PKW-Stellplatzen aktuell weiterhin benötigt. Diese Fläche soll jedoch kurz- bis mittelfristig zur Erweiterung des Krankenhausparks genutzt werden, um die mit dem Bau der Reha-Erweiterung verbundenen Parkverkleinerungen wieder zu kompensieren. Vor diesem Hintergrund ist die Schaffung von neuen PKW-Stellplätzen im Bereich bzw. in direkter Anbindung zu der vorhandenen Stellplatzanlage zwingend erforderlich. Inhalt der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Erweiterung der vorhandenen Stellplatzanlage in der Ausbauqualität der vorhandenen Anlage. Hiermit wird auch weiterhin das Angebot ebenerdiger, offener Parkmöglichkeiten für Patienten, Gäste und Mitarbeiter sichergestellt. Als Teil des Projektes wird zudem eine ideale und nachhaltige Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur (PKW und Radverkehr) der Stadt Sendenhorst angestrebt.

Für den Flächennutzungsplan ist ein Planungserfordernis im Sinne des § 1(3) BauGB gegeben, um die Erweiterung planungsrechtlich gemäß den Zielsetzungen zu ordnen. Hierfür soll die von der Stellplatzerweiterung einschließlich optionaler Zufahrt betroffene Teilfläche von der bisherigen Darstellung einer Grünfläche/Parkanlage geändert und in die  -den  Klinikstandort umfassende- Gemeinbedarfsfläche einbezogen werden.

Umweltbericht
Der Umweltbericht wurde im Sinne des § 2 (4) Satz 5 BauGB für den Bebauungsplan und die FNP-Änderung gemeinsam erstellt.  Bestandteil der Planunterlagen ist der Umweltbericht zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sendenhorst und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 43, 5.  Änderung und Erweiterung „Sankt Josef-Stift“, Büro Stelzig, Soest, Dezember 2020.

Artenschutzrechtliche Prüfung
Im Zuge des Planverfahrens sind die Belange des Artenschutzes zu beachten. Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Vorschriften ist Anlage der Begründungen zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 43, 5. Änderung und Erweiterung „Sankt Josef-Stift“, das Artenschutzgutachten – Avifauna und Amphibien, Faunistische Gutachten Dipl. Geogr. Michael Schwartze, Warendorf, November 2020

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de