Bebauungsplan

9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Elmster Berg“

Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Elmster Berg“ und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 „Fallschirmsprunggelände  Elmster  Berg“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 26.06.2018 das Parallelverfahren für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans „Elmster Berg“ und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 50 „Fallschirmsprunggelände  Elmster  Berg“ beschlossen.

Der Fallschirmsportclub Münster e.V. betreibt im Bereich „Elmster Berg“, Gemarkung Sendenhorst, Flur 3, Flurstück 45 ein Fallschirmsprunggelände. Im Flächennutzungsplan ist die Signatur „Fallschirmspringergelände“ aktuell ohne konkrete Flächenabgrenzung dargestellt.

Inhalt der 9. FNP – Änderung wird die Umwandlung der Darstellung eines südlichen Teilbereichs des Grundstücks Gemarkung Sendenhorst, Flur 3, Flurstück 45 von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche“ mit der Signatur „Vereinsstützpunkt für Fallschirmsport“. Der daraus zu entwickelnde Bebauungsplan erhält die Festsetzung „private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „dem Fallschirmsport dienende Anlagen“. Innerhalb dieser Fläche werden Baugrenzen für die bereits bestehende Containeranlage und einen geplanten Freisitz mit temporärem Wetterschutz festgesetzt.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de