Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Landtagswahl 2022 ist, wer am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 15. Mai 2004 geboren ist,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also ab dem 29. April 2022, in NRW wohnhaft ist und
  • nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.