Zuschuss zu den Abwasserbeseitigungs- und Wasserverbrauchsgebühren für kinderreiche Familien

Seit diesem Jahr zahlt die Stadt Sendenhorst für kinderreiche Familien einen Zuschuss zu den Abwasserbeseitigungs- und Wasserverbrauchsgebühren. Den Zuschuss können Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten, wenn die Familie zum 01.05.2018 wohngeldberechtigt war. Anträge auf den Zuschuss können alle EinwohnerInnen der Stadt Sendenhorst stellen, die als Hauseigentümer oder als Mieter Abwasserbeseitigungs- und Wasserverbrauchsgebühren zu zahlen haben. Der Zuschuss wird einmalig in Höhe von 27,00 € für das dritte und jedes weitere Kind, für das Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung gezahlt wird, ausgezahlt. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Bezug von Kindergeld durch eine Bescheinigung des Arbeitsamtes oder durch Zahlungsbelege, z. B. Kontoauszüge, nachzuweisen.

Anträge können in diesem Jahr bis zum 12.10.2018 beim Sachgebiet Soziale Angelegenheiten der Stadt Sendenhorst, Zimmer 113, gestellt werden. Antragsvordrucke können dort ebenfalls telefonisch unter der Rufnummer 02526/303-117 angefordert werden.