Zuschuss zu den Abwasserbeseitigungs- und Wasserverbrauchsgebühren für kinderreiche Familien

Auf die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Abwasserbeseitigungs- und Wasserverbrauchsgebühren für kinderreiche Familien zu beantragen, weist die Stadtverwaltung hin. Seit 2018 zahlt die Stadt Sendenhorst für kinderreiche Familien einen Zuschuss zu den Abwasserbeseitigungs- und Wasserverbrauchsgebühren. Den Zuschuss können Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten, wenn die Familie zum 01.Mai 2020 wohngeldberechtigt ist. Anträge auf den Zuschuss können alle Einwohner der Stadt stellen, die als Hauseigentümer oder als Mieter Abwasserbeseitigungs- und Wasserverbrauchsgebühren zu zahlen haben. Der Zuschuss wird einmalig in Höhe von 27,00 Euro für das dritte und jedes weitere Kind, für das Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung gezahlt wird, ausgezahlt. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Bezug von Kindergeld durch eine Bescheinigung des Arbeitsamtes oder durch Zahlungsbelege, etwa Kontoauszüge, nachzuweisen. Anträge können in diesem Jahr bis zum 31.08.2020 beim Sachgebiet Soziale Angelegenheiten der Stadt Sendenhorst, Zimmer 113, gestellt werden. Antragsvordrucke können dort ebenfalls telefonisch unter der Tel: 02526/303117 angefordert werden.