Zuschuss für kinderreiche Familien zu den Wasser- und Abwassergebühren

Sendenhorster und Albersloher Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den Wasser- und Abwassergebühren.

Sendenhorst/Albersloh. Auf die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Abwasserbeseitigungs- und Wasserverbrauchsgebühren für kinderreiche Familien zu beantragen, weist die Stadtverwaltung hin.

Seit 2018 zahlt die Stadt Sendenhorst für kinderreiche Familien einen Zuschuss zu den Abwasserbeseitigungs- und Wasserverbrauchsgebühren. Den Zuschuss können Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten, wenn die Familie zum 01.Mai 2021 wohngeldberechtigt ist. Anträge auf den Zuschuss können alle Einwohner der Stadt stellen, die als Hauseigentümer oder als Mieter Abwasserbeseitigungs- und Wasserverbrauchsgebühren zu zahlen haben.

Der Zuschuss wird einmalig in Höhe von 27,00 Euro für das dritte und jedes weitere Kind, für das Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung gezahlt wird, ausgezahlt. Die genauen Details zur Antragsstellung können beim Sachgebiet Soziale Angelegenheiten der Stadt Sendenhorst besprochen werden.

Anträge können in diesem Jahr bis zum 31.08.2021 beim Sachgebiet Soziale Angelegenheiten der Stadt Sendenhorst, Zimmer 113, gestellt werden. Antragsvordrucke können dort auch telefonisch unter der Tel: 02526/303117 angefordert werden.

Kontakt:
Stadt Sendenhorst
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

Wirtschaftsförderung
Annette Görlich
Tel. 02526 303326
Mail: goerlich@sendenhorst.de