Wegfall der 3G-Regelung in städtischen Einrichtungen

Ab sofort entfällt in allen städtischen Einrichtungen wie Rathaus, Bürgerbüro in Albersloh, Hallenbad und Haus Siekmann die bisher geltende 3G-Regelung.

Sendenhorst/Albersloh. Die Stadt Sendenhorst teilt mit, dass ab sofort in allen städtischen Einrichtungen wie Rathaus, Bürgerbüro in Albersloh, Hallenbad und Haus Siekmann die bisher geltende 3G-Regelung entfällt. Grundlage ist die aktuell gültige Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW. Zur Vermeidung von Ansteckungen und zum Schutz der MitarbeiterInnen wird das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske aber weiterhin Aufrecht erhalten.  

 

Kontakt:

Stadt Sendenhorst
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

Dienstbereich Bürgerdienste
SG 41 – Familien, Kultur und Weiterbildung
Martina Bäcker
Tel. 02526 303112
Mail: baecker@sendenhorst.de