WahlhelferInnen gesucht

Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 sucht die Stadtverwaltung freiwillige HelferInnen, die am Wahltag mitwirken.

Sendenhorst/Albersloh. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahldurchführung ist eine große organisatorische Herausforderung und kann nur mit der tatkräftigen Unterstützung von ehrenamtlichen HelferInnen bewältigt werden. Die Stadtverwaltung sucht daher freiwillige HelferInnen, die am Wahltag mitwirken.

Die WahlhelferInnen sind unter anderem für die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel, die Überwachung des Wahlgeschehens, die Stimmenauszählung und die anschließende Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk zuständig.

Der Wahltag beginnt für die HelferInnen um 7.30 Uhr. Die Wahlberechtigten haben in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wahllokal abzugeben. Dabei müssen nicht alle WahlhelferInnen gleichzeitig anwesend sein, sodass üblicherweise in Halbtagsschichten gearbeitet wird. Ab 18.00 Uhr erfolgt in den jeweiligen Wahllokalen die gemeinsame Stimmenauszählung.

Vor dem Wahltag werden die HelferInnen geschult, um alle notwendigen Informationen über den Ablauf zu erhalten. Da davon auszugehen ist, dass am Wahltag noch Pandemiebedingungen herrschen, erfolgt eine intensive Aufklärung über die geltenden Schutzmaßnahmen. Es werden alle Maßnahmen ergriffen, um einen bestmöglichen Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten.

Darüber hinaus wurden WahlhelferInnen in der Impfreihenfolge den Personen mit erhöhter Priorität zugeordnet. Demnach haben WahlhelferInnen einen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung in Gruppe 3. Wann diese Priorisierungsgruppe geöffnet wird und Impftermine vereinbart werden können, steht aktuell noch nicht fest. Sobald nähere Informationen bekannt werden, informiert die Stadtverwaltung die HelferInnen. Je nach Funktion (WahlvorsteherIn oder BeisitzerIn) wird ein sog. Erfrischungsgeld i.H.v. von 30 € bis 40 € gezahlt.

WahlhelferInnen sollen möglichst wahlberechtigt sein und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Bei der Besetzung wird darauf geachtet, dass je Wahlvorstand auch erfahrene HelferInnen eingesetzt werden. Interessierte können sich bei Frau Demirkol (02526/303-214 oder demirkol@sendenhorst.de) melden bzw. weitere Informationen einholen.

Kontakt:
Stadt Sendenhorst
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

Wirtschaftsförderung
Annette Görlich
Tel. 02526 303326
Mail: goerlich@sendenhorst.de