Stadt fördert neue Projektideen

Aus Mitteln der Sparkassengewinnausschüttung fördert die Stadt Sendenhorst gemeinnützige Projekte.

Sendenhorst/Albersloh. Aus Mitteln der Sparkassengewinnausschüttung fördert die Stadt Sendenhorst auch in diesem Jahr gemeinnützige Projekte. Bis zum 31.03.2021 können von lokalen Vereinen und Institutionen, Verbänden oder Initiativen bei der Stadtverwaltung Anträge zur Förderung gestellt werden.

„Wir möchten Sendenhorster und Albersloher Akteure ermuntern, die Förderung zu beantragen, wenn sie ein besonderes, gemeinwohlorientiertes Projekt vor Augen haben und es noch an der Finanzierung mangelt“, so Bettina Küch-Wallmeyer, Allgemeine Vertreterin der Stadt Sendenhorst.

“Wenn das Projekt gemeinnützigen Zwecken aus den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport oder Umwelt dient, einen hohen Qualitätsstandard ausweist und/oder einen großen Wert für die Allgemeinheit hat, dann sollten Sie einen Antrag auf Förderung des Projektes aus Mitteln der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost stellen“, bekräftigt Bürgermeisterin Katrin Reuscher.

Da derzeit nicht absehbar ist, ob der Sparkassenzweckverband eine Gewinnausschüttung aus dem Jahr 2019 vornimmt, hat der Dienstbereich Finanzen die Abwicklung der Vorjahre auf noch verfügbare Mittel geprüft. Aktuell stehen noch Gewinnausschüttungsmittel in Höhe von rund 74.000 € zur Förderung von Einzelprojekten zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind freie Träger wie Vereine, Institutionen, Verbände und Initiativen sowie bürgerschaftliche Gruppen aus Sendenhorst und Albersloh sowie städtische Dienstbereiche und Einrichtungen. Je Projekt ist ein Eigenanteil von mindestens 30 % selbst zu finanzieren, wobei eigene Personalkosten hierbei nicht angesetzt werden können. Die Laufzeit des Projektes soll sich im Regelfall über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr erstrecken.

Die genauen Voraussetzungen zur Förderung und den zu verwendenden Antragsvordruck finden Sie auf der Internetseite der Stadt Sendenhorst unter http://www.sendenhorst.de/fileadmin/ortsrecht/290.pdf.

In der Antragstellung ist das Projekt detailliert zu beschreiben und es sind alle beteiligten Institutionen zu benennen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass alle anderen Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Neben der geplanten Projektfinanzierung über die gesamte Laufzeit sind alle beantragten oder zugesagten Förderungen von anderer Seite zu benennen.

Anträge sind vor dem Projektbeginn zu stellen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Nach Abschluss des Projektes ist vom Antragsteller ein Verwendungsnachweis einzureichen.

„Es wäre schön, wenn wieder tolle Projekte durch die Förderung der Stadt Sendenhorst aus Sparkassengewinnausschüttungsmitteln ermöglicht werden können“, unterstreicht Reuscher. „Solche Projekte sind ein Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger und spiegeln unsere lebendige Stadt in vielen Bereichen wider“.

Kontakt:
Stadt Sendenhorst
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

Wirtschaftsförderung
Annette Görlich
Tel. 02526 303326
Mail: goerlich(at)sendenhorst.de