Rathaus und Hallenbad ab Freitag ohne Maskenpflicht

Ab Freitag, 27.05.2022 ist der Besuch des Rathauses oder des Hallenbads ohne Maskenpflicht möglich.

 

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wird nicht verlängert und tritt damit mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.

Ab Freitag, 27.05.2022 ist der Besuch des Rathauses oder des Hallenbads ohne Maskenpflicht möglich.

Allerdings werden in den besucherstarken Bereichen Bürgerservice, Einwohner-, Meldewesen, Steueramt die Bürgerinnen und Bürger gebeten, einen Mundschutz zu tragen.