Osterfeuer

Stadtverwaltung gibt Hinweise zu rechtmäßig veranstalteten Osterfeuern.

Sendenhorst/Albersloh. Im Mittelpunkt eines jeden Osterfeuers steht die Pflege des Brauchtums. Wie auch in den vergangenen Jahren, so liegen auch in diesem Jahr im Gebiet der Stadt Sendenhorst auf Wiesen und Brachflächen Aufschichtungen von Reisig, Heckenbüschen und Holzresten, die nach alter Tradition in den Osternächten als Osterfeuer abgebrannt werden sollen. Um den Brandschutz Rechnung tragen zu können, müssen einige wichtige Grundregeln beachtet werden.

Die geplanten Osterfeuer sind dem Ordnungsamt der Stadt Sendenhorst unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Abbrennort, Entfernung zu Wohngebäuden, verantwortlicher Person sowie telefonischer Erreichbarkeit anzumelden. Die Anmeldung muss bis spätestens zum 5. April 2023 schriftlich, telefonisch oder persönlich bei Frau Ertug (02526/303-214, ertug(at)sendenhorst.de) oder Frau Steinhoff (02526/303-211, steinhoff(at)sendenhorst.de) erfolgt sein.

Für rechtmäßig veranstaltete Osterfeuer gilt zunächst, dass ein geeigneter Platz gefunden worden ist. Schon beim Aufschichten der Osterfeuer sollte darauf geachtet werden, erhebliche Belastungen beim Abbrennen der Osterfeuer gegenüber der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit zu vermeiden. Damit keine Brandgefahr entsteht, ist zwingend ein ausreichend großer Abstand zu den angrenzenden Gebäuden, Bäumen, Wald- und Heckenbereichen sowie Straßen einzuhalten. Von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden ist zwingend ein Abstand von mindestens 100 m, zu sonstigen baulichen Anlagen 25 m, zu öffentlichen Verkehrsflächen 50 m und zu Wirtschaftswegen 10 m einzuhalten. Für Brauchtumsfeuer dürfen nur trockene pflanzliche Abfälle, wie Schlagabraum, Schnittholz oder Kleinhölzer verwendet werden. Behandelte und beschichtete Hölzer wie Spanplatten, Möbelstücke und Holzzäune sowie andere Abfallstoffe sind ordnungsgemäß über die Abfallentsorgung zu beseitigen. Auch im Interesse der eigenen Gesundheit dürfen nur unbehandelte trockene Hölzer und Strauchwerke verbrannt werden. Das Entzünden der Feuer mit Benzin, Diesel, Altöl und die Verbrennung dieser Stoffe im Osterfeuer sind unzulässig, da die Umwelt hierdurch extrem belastet wird.

Die Feuer müssen ständig von mindestens zwei Personen, eine davon volljährig, beaufsichtigt werden. Aufsichtspersonen dürfen den Ort des Geschehens erst verlassen, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind.

Wichtig ist auch die Vorbereitung direkt vor dem Abbrennen des Holzstoßes. Oft haben sich im Laufe der Wochen vor Ostern Kleintiere einen Schlafplatz oder einen Unterstand in dem aufgeschichteten Geäst geschaffen; insbesondere Igel verkriechen sich gerne an einem solchen Platz. Deshalb müssen Osterfeuer kurz vor dem Anzünden einmal gründlich umgeschichtet werden, um den Tieren Gelegenheit zu geben zu flüchten. Zudem können nicht ins Feuer gehörende Stoffe beim Umschichten nochmals entfernt werden.

Bei starkem Wind darf das Feuer nicht gezündet werden. Bei aufkommendem starken Wind ist das Feuer unverzüglich zu löschen.