Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)

Die Grundsicherung soll den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden sichern. Sie wird durch das Bürgergeld grundlegend reformiert. Ziel ist, die Entwicklung des Arbeitsmarkts sowie die Lebensumstände der Betroffenen noch stärker zu berücksichtigen. Zuständig für das Bürgergeld ist das Jobcenter am Wohnort.

Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.

Personen, die nicht erwerbsfähig aber hilfebedürftig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn Sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Bei der Berechnung des Bürgergeldes werden alle Personen berücksichtigt, die mit Ihnen zusammenleben.

 

Jobcenter Kreis Warendorf
Anlaufstelle Sendenhorst
Schlabberpohl 12
48324 Sendenhorst
Fax 02581 53-5970

Zentrale
Waldenburger Straße 12
48231 Warendorf
Tel. 02581 53-5601
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