Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT)

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Auch die Nachhilfe ist ein wichtiger Bestandteil des Bildungspaketes. Für Kinder, Jugendliche und jungeErwachsene.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Da sich die Leistung an der jeweiligen Situation einer Person orientiert, sollte sich jeder Antragsteller informieren und sich individuell beraten lassen.

Sofern Sie Leistungen nach dem SGB XII beziehen, wenden Sie sich bitte an:

Stadt Sendenhorst
Frau Sewing
Tel. 02526/303-117
Sewing(at)sendenhorst.de

Sofern Sie Leistungen nach dem AsylblG beziehen, wenden Sie sich bitte an:

Stadt Sendenhorst
Frau Rexeisen
Tel. 02526/303-169
rexeisen(at)sendenhorst.de

Sofern Sie Leistungen nach dem Wohngeldgesetz/Kindergeldzuschlag erhalten, wenden Sie sich bitte an:

 

Jobcenter Warendorf
Bildung und Teilhabe
Südstraße 10a
48231 Warendorf

 

Sofern Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen, wenden Sie sich bitte an:

Jobcenter Kreis Warendorf
Anlaufstelle Sendenhorst
Schlabberpohl 12
48324 Sendenhorst
Tel: 02581/53-5804 oder 02581/53-5839