Landtagswahl 2022 - Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungskarten wurden ab dem 12. April 2022 an die Wahlberechtigten verschickt.

Am 15. Mai 2022 wird ein neuer Landtag in Nordrhein-Westfalen gewählt.

Die Wahlbenachrichtigungskarten wurden ab dem 12. April 2022 an die Wahlberechtigten verschickt und sollten spätestens bis zum 24. April 2022 zugestellt sein.

Wer bis heute keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Stadtverwaltung im Wahlamt (wahlamt(at)sendenhorst.de, Frau Steinhoff 02526/303-211 o. Frau Ertug 02526/303-214) melden. Die Wahlbenachrichti-gung wird dann umgehend zugestellt.

Die Teilnahme an der Briefwahl ist grundsätzlich auch ohne Vorliegen einer Wahlbenachrichtigungskarte möglich. Die Beantragung kann schriftlich (auch per E-Mail) unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift erfolgen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Brief-wahl persönlich unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses zu beantra-gen. Das Briefwahlbüro befindet sich im Kommunalforum, Weststr. 9-11 (Ein-gang vom Kühl), welches zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet ist.