Gestaltungssatzung soll das Erscheinungsbild des historischen Stadtkerns sichern

Geltungsbereich der Gestaltungssatzung, Quelle: Planquadrat Dortmund

Die Stadt Sendenhorst erarbeitet für den Innenstadtkern eine Gestaltungssatzung. Den Auftrag hierfür hat die Politik der Verwaltung gegeben, da auch aus der Bürgerschaft vermehrt Beschwerden über Bauvorhaben aufgekommen sind, die das bemerkenswerte historische Erscheinungsbild der Innenstadt beeinträchtigen.

Gemeinsam mit dem Planungsbüro Planquadrat aus Dortmund wurde ein Entwurf erarbeitet, der am 06. März 2018 dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt wurde. Dieser Entwurf soll gemeinsam mit den Hinweisen aus der Politik

am Montag, den 19.03.2018 um 19:00 Uhr in das Kommunalforum, Sitzungssaal, Weststr. 9-11 (Eingang vom Kühl), 48324 Sendenhorst

öffentlich diskutiert werden.

„Wir wollen die Hauseigentümer nicht unnötig  einschränken, aber im Interesse aller Anwohner, Sendenhorster und Besucher möchten wir sicherstellen, dass sich das gesamte Erscheinungsbild unserer schönen historischen Altstadt erhält und positiv weiter entwickelt“, so Bürgermeister Berthold Streffing. Bislang hat die Stadtverwaltung nur beschränkten Einfluss auf die ästhetische Gestaltung einzelner Bauvorhaben. Mit einer Gestaltungssatzung können nun Vorgaben zu Materialien, Farben, Werbeanlagen und weitere Anbauten gemacht werden. Ziel ist dabei, möglichst viel Freiraum für eine individuelle Architektur zu erhalten und gleichzeitig ein attraktives Gesamtbild sicher zu stellen. „Durch die Gestaltungssatzung haben wir jetzt die Möglichkeit, auch auf das äußere Erscheinungsbild Einfluss zu nehmen. Wenn wir das Gefühl haben, dass einzelne Vorhaben den gestalterischen Rahmen sprengen, können wir mit den Eigentümern in einen Dialog treten“, erläutert Rainer Siebert, verantwortlicher Stadtplaner in der Verwaltung. Kann im Einzelfall keine Einigung mit den Bauwilligen hergestellt werden, entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss gegebenenfalls nach Anhörung des Gestaltungsbeirats über Ausnahmen. „Eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz der Gestaltungssatzung ist der Austausch mit den betroffenen Anwohnern und Eigentümern. Deshalb freue ich mich auf eine rege Beteiligung bei der Präsentation unserer Überlegungen“,  führt Bürgermeister Streffing weiter aus. Anregungen können auch bis nach Ostern noch persönlich oder per Post und Mail im Rathaus abgegeben werden. Über die Gestaltungssatzung wird der Rat in einer der kommenden Sitzungen entscheiden.