Corona-Notbremse tritt am 15.04.2021 in Kraft

Das Land NRW hat für den Kreis Warendorf die Corona-Notbremse angeordnet. Was bedeutet das für Sendenhorst?

Was bedeutet das für Sendenhorst?

Das Land NRW hat für den Kreis Warendorf die Corona-Notbremse angeordnet. Da die 7-Tage-Inzidenz kreisweit seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt, treten ab Donnerstag weitere Einschränkungen in Kraft. Insbesondere die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Demnach sind Kontakte nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Termin-Shopping in Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen (wie z.B. Supermärkte), ist mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest möglich. Selbsttests können unter Vorlage einer schriftlichen oder digitalen Bestätigung ebenfalls genutzt werden. Kinder bis zum Schuleintrittsalter sind von dem Testerfordernis ausgenommen. Friseurbesuche und Termine bei der Fußpflege können wie bisher ablaufen.

Nicht nur kreisweit, sondern auch in Sendenhorst steigen die Infektionen an. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz (14.04.2021) beläuft sich auf 166.8.

,,Die Infektionen resultieren insbesondere aus dem privaten Bereich. Vor allem private Zusammenkünfte stellen ein hohes Infektionsrisiko dar. Mit Blick auf die anstehenden Kommunionen ist zwingend zu beachten, dass im Anschluss an den Kirchenbesuch keine privaten Feiern/Zusammenkünfte erlaubt sind“, erläutert Bürgermeisterin Katrin Reuscher.

Kontakt:
Stadt Sendenhorst
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst

Dienstbereich 3
Josefin Steinhoff
Tel. 02526 303213
Mail: steinhoff@sendenhorst.de