Auf der Sonderseite „Gut versorgt in Sendenhorst und Albersloh“ informiert die Wirtschaftsförderung der Stadt Sendenhorst zu besonderen Service-Angeboten von Handel, Handwerk und Dienstleistern während des Lockdowns. Nach der gültigen CoronaSchutz-Verordnung sind auch für geschlossene Einzelhandelsgeschäfte kontaktlose Lieferung und Abholung bestellter Waren zulässig.
„Wie im Frühjahr können sich Bürgerinnen und Bürger auf der Sonderseite informieren, ob der Händler zum Beispiel einen Abholservice anbietet“, so Annette Görlich, Wirtschaftsförderin der Stadt.
Bürgermeisterin Katrin Reuscher ist die wirtschaftliche Belastung des örtlichen Handels bewusst: „Wir möchten auf diese Weise die Gewerbetreibenden vor Ort im Lockdown unterstützen, insbesondere da die Schließung der Geschäfte in die sonst so umsatzstarke Vorweihnachtszeit fällt. Jeder Euro zählt derzeit.“
Die Informationen zur Erreichbarkeit und Services der Gewerbetreibenden erleichtern es nicht nur, Weihnachtsgeschenke zu besorgen. Auch für das Weihnachtsessen haben gastronomische Betriebe in Sendenhorst und Albersloh trotz Schließung vorgesorgt und auf den „Außer-Haus-Verkauf“ umgestellt.
Die Sonderseite ist erreichbar unter https://www.sendenhorst.de/sonderseite-gut-versorgt-in-sendenhorst-und-albersloh und kann laufend ergänzt werden.
Kontakt:
Stadt Sendenhorst
Kirchstraße 1
48324 Sendenhorst
Wirtschaftsförderung
Annette Görlich
Tel. 02526 303326
Mail: goerlich@sendenhorst.de