Alkohol und Jugendschutz an Karneval

Anlässlich des kommenden Rosenmontags treffen die Kreisverwaltung, die Polizei, der DRK-Sanitätsdienst und die Stadt Sendenhorst die notwendigen Maßnahmen für die Sicherheit der Karnevalsnarren, damit diese unbeschwert an dem Karnevalstreiben teilnehmen können.

Sendenhorst/Albersloh. Anlässlich des kommenden Rosenmontags treffen die Kreisverwaltung, die Polizei, der DRK-Sanitätsdienst und die Stadt Sendenhorst die notwendigen Maßnahmen für die Sicherheit der Karnevalsnarren, damit diese unbeschwert an dem Karnevalstreiben teilnehmen können. Der Jugendschutz spielt dabei eine besondere Rolle.

Um die geeigneten Maßnahmen abzustimmen, haben sich Vertreter des Amtes für Jugend und Bildung des Kreises, der Polizei sowie des Ordnungsamtes der Stadt Sendenhorst in der vergangenen Woche getroffen. Dabei setzen die Beteiligten auf verstärkte Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes durch Polizei und Ordnungsamt. „Wir wollen keine Spiel- und Spaßverderber sein – Karneval soll gefeiert werden. Doch an einem Punkt ist für uns Schluss: wenn gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wird. An dieser Stelle werden die Polizei und das Ordnungsamt zusammen mit dem Jugendamt des Kreises entschieden einschreiten“, so Ordnungsamtsleiter Jürgen Mai. Auch zur Karnevalszeit soll es daher für Kinder und Jugendliche im Kreis Warendorf keinen Freifahrtschein für Alkoholmissbrauch geben.

Zudem wird wie in den vergangenen Jahren wieder eine zentrale Jugendschutzstelle des Jugendamtes im Haus Siekmann, Weststr. 18 in Sendenhorst eingerichtet. Dort werden Jugendamtsmitarbeiter/innen Kinder und Jugendliche betreuen, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen bzw. stark alkoholisiert oder mit entsprechenden Getränken angetroffen werden. Dabei arbeiten die Kreispolizei, das Jugendamt sowie das Ordnungsamt Hand in Hand.

Jugendliche, die so tief ins Glas geschaut haben, dass sie eine Alkoholvergiftung erlitten haben oder aus anderen Gründen dringend in ein Krankenhaus gebracht werden müssen, werden nicht zu der zentralen Stelle des Jugendamtes gebracht, sondern erhalten die benötigte medizinische Hilfe. Die Inobhutnahme durch das Jugendamt soll nur für kurze Zeit erfolgen, bis die Kinder und Jugendlichen von ihren Eltern abgeholt werden. Die jungen Menschen und ihre Eltern werden dabei gezielt von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Jugendamtes über die Gefahren des Alkohols aufgeklärt und beraten.

Für die Minderjährigen gilt: Bier und Wein sind erst ab 16 Jahren erlaubt – Schnaps und andere branntweinhaltige Getränke dürfen erst ab 18 Jahren getrunken und gekauft werden. Auch die Verkaufsstellen haben sich daran zu halten.

Allen jungen Menschen, Eltern und Verkäufern muss klar sein, dass Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz nicht geduldet werden.

Der Kreis Warendorf hat die kreisweite Kampagne „Du entscheidest“ gestartet, die auf die Folgen und Gefahren von Alkoholkonsum aufmerksam macht. Weitere Informationen können der Website www.suchtvorbeugung-waf.de entnommen werden.