Feuerwerk kann Flüchtlinge belasten

Auf Grund der erhöhten Brandgefahr in Unterkünften und auch aus Rücksicht auf Menschen, die aus Kriegsgebieten zu uns gekommen sind und für die die Knallgeräusche eine psychische Extrembelastung darstellen, bittet die Stadtverwaltung darum, im nahen Umfeld der Flüchtlingsunterkünfte auf das Zünden von Feuerwerkskörpern zu verzichten. Gerade wer aus einem Kriegsgebiet kommt, verbindet Knallerei eher mit Schüssen und Bomben als mit Silvesterraketen.

Die Flüchtlinge in den Unterkünften dürfen in Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel aus den genannten Gründen keine Feuerwerke an den Unterbringungseinrichtungen zünden. Die Bezirksregierung Arnsberg hat zum Verkaufsstart von Raketen und Knallkörpern ein entsprechendes Verbot verhängt. Dementsprechend sind die Bewohner der Unterkünfte hingewiesen worden, dass sie nicht knallen dürfen und daher erst gar keine Böller kaufen sollten.