Bau eines Retentionsbodenfilters am Standort der Alten Kläranlage

Retentionsbodenfilterbecken (RBF) sind Bauwerke, mit denen emissions- und Immissionsbezogene Anforderungen des Gewässerschutzes erfüllt werden können. Aus Misch- und Trennsystemen abgeschlagenes Niederschlagswasser kann durch Zwischenschaltung eines RBF sowohl weitergehend gereinigt als auch auf ein gewässerverträgliches Maß gedrosselt werden. Die Reinigung des Wassers wird durch eine Reduzierung von partikulären und gelösten Wasserinhaltsstoffen während der Durchsickerung des Filters erzielt.

Entsprechend des genehmigten Zentralabwasserplanes aus dem Jahr 1990 sowie einer Änderungsanzeige aus dem Jahr 1995 genehmigte die Bezirksregierung Münster die Errichtung einer Regenwasserbehandlungsanlage am Standort der alten Kläranlage in Sendenhorst. Die obere Wasserbehörde erteilte seinerzeit eine befristete Erlaubnis für die Mischwassereinleitung aus dem geplanten Regenüberlaufbecken in den Helmbach bis zum 31.12.2002, die dann bis Ende 2003 verlängert wurde. Eine weitere Verlängerung der Erlaubnis gem. § 7 WHG konnte nur mit gemeinsamer Vorlage der Entwurfsplanung eines Regenrückhaltebeckens (RRB) oder alternativ eines Retentionsbodenfilterbeckens (RBF) realisiert werden.

Im Jahr 2003 ließ die Stadt Sendenhorst einen Nachweis der gewässerverträglichen Misch- und Regenwassereinleitungen in den Helmbach auf der Grundlage des BWK-M3 Merkblattes erarbeiten. Die Ergebnisse zeigten, dass aufgrund der hydraulischen Belastung des Gewässers eine Rückhaltemaßnahme erforderlich wird. Unter Berücksichtigung der 70 %-igen Förderung der Baukosten durch das Land NRW und vor dem Hintergrund der sich durch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ständig verschärfenden rechtlichen Vorgaben hat sich die Stadt Sendenhorst zum Bau eines RBF entschieden.

Die Regenwasserbehandlung für das im Mischsystem entwässernde Einzugsgebiet ist durch ein Regenüberlaufbecken (RÜB) und ein Regenüberlaufbauwerk (RÜ) sichergestellt. Beide vorhandenen Bauwerke entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Einzugsgebietsgröße beträgt 119 ha; die undurchlässige Fläche errechnet sich zu 54,5 ha. Ein Teil des Mischsystems entwässert zum RÜ und ein Teil zum RÜB. Von beiden Regenwasserbehandlungsanlagen wird der klärpflichtige Abflussvolumenstrom in Richtung Kläranlage weitergeleitet. Das am RÜ und RÜB entlastete Mischwasser wurde vor der Inbetriebnahme des RBF über separate Rohrleitungen zusammengeführt und über ein Auslaufbauwerk in den Helmbach eingeleitet. Seit der RBF im Oktober 2006 in den Echtbetrieb gegangen ist, unterquert das Mischwasser in einem Düker den Helmbach und wird über den RBF weitergehend gereinigt und gedrosselt dem Helmbach zugeführt. Der Düker wurde in einem Durchmesser von DN 2.000 hergestellt und mündet in eine ca. 35 m lange Verteilerrinne am Kopfende des RBF. Von hier aus verteilt sich das Mischwasser in den RBF mit einer Filterfläche von 5.450 m². Über der Filterfläche wird ein Rückhaltevolumen von 6.700 m³ bereitgehalten, um die Drosselung der bisher 1,2 m³/s umfassenden Einleitung auf 100 l/s realisieren zu können. Nach der Passage des durch 2 mm starke und geschweißte Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) gegen das anstehende Erdreich gedichteten Filters wird das dann weitergehend gereinigte Mischwasser über Dränageleitungen gesammelt und mittels Doppelpumpwerk dem Helmbach zugeführt.

Für den Aushub des etwa 5 m tiefen RBF wurden ca. 30.000 m³ Erdaushub bewegt, davon waren ca. 60 % den Bodenklassen 6 und 7 (leichter und schwerer Fels) zuzuordnen. Zusätzlich erschwerte der hohe Grundwasserstand von ca. 1,50 m unter GOK die Bauarbeiten. Während der gesamten Bauzeit musste eine entsprechende Grundwasserabsenkung betrieben werden. Auch im heutigen Betrieb darf der Grundwasserstand einen gewissen Pegel nicht überschreiten, um die Auftriebssicherheit für die KDB nicht zu gefährden. Deswegen wurde der gesamte Filter unter der KDB mit einem Gegenfilter und einer umlaufenden Ringdränage versehen, die bei ansteigendem Grundwasser dieses in den Helmbach leitet. Nach dem Einbau der 1 m starken Filtersubstratschicht wurde diese mit 22.560 Schilfpflanzen bepflanzt.
Das insgesamt ca. 1,3 Mio. € teure Projekt wurde im Dezember 2005 fertiggestellt. Nach einer Etablierungsphase der Schilfbepflanzung konnte ab Oktober 2006 der Regelbetrieb aufgenommen werden.

Ihre Ansprechpartner:

Eigenbetriebsleiter Udo Schratz
Tel.:  02526 – 303 223
E-Mail: schratz(at)sendenhorst.de