Entsprechend der aktuellen Rechtssprechung des OVG NRW wurden die bisherigen Anforderungen an die Bekanntmachungen von Aufstellungs- beschlüssen korrigiert. Laut Entscheidung vom 08.02.2013 10 B 1239/12 muss die Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses zur Bauleitplanung jetzt zwingend eine Übereinstimmungsbestätigung und eine Bekanntmachungsanordnung des Bürgermeisters enthalten. Ohne diese Bestandteile ist die Bekanntmachung unwirksam.
Aus diesem Grund werden die Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen
Nr. 45 Einzelhandelsstandort Osttor 24, 26
Nr. 46 Einzelhandelsstandort Nordtor 39
Nr. 47 Einzelhandelsstandort Hoetmarer Straße10
erneut bekannt gemacht.
Sendenhorst, 13.06.2013