Hinweis zu den nachfolgenden Bekanntmachungen

Entsprechend der aktuellen Rechtssprechung des OVG NRW wurden die bisherigen Anforderungen an die Bekanntmachungen von Aufstellungs- beschlüssen korrigiert. Laut Entscheidung vom 08.02.2013 – 10 B 1239/12 muss die Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses zur Bauleitplanung jetzt zwingend eine Übereinstimmungsbestätigung und eine Bekanntmachungsanordnung des Bürgermeisters enthalten. Ohne diese Bestandteile ist die Bekanntmachung unwirksam.

Aus diesem Grund werden die Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen

Nr.  45 „Einzelhandelsstandort Osttor 24, 26“
Nr.  46 „Einzelhandelsstandort Nordtor 39“
Nr.  47 „Einzelhandelsstandort Hoetmarer Straße10“


erneut bekannt gemacht.


Sendenhorst, 13.06.2013