Bekanntmachung einer Satzung
die nachfolgend aufgeführte Satzung wird in der Zeit vom 06.03. - 20.03.2013 durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Stadt Sendenhorst
a) in der Ortschaft Sendenhorst: vor dem Rathaus, Kirchstr. 1, (Säule mit Hausbriefkasten)
b) in der Ortschaft Albersloh: an der Verwaltungsnebenstelle, Bahnhofstr. 1
öffentlich bekannt gemacht:
Satzung über die Festlegung der Anteile der Beitragspflichtigen für den verkehrsberuhigten Bereich "Böckingwiese" in der Ortschaft Sendenhorst