Erinnerung an die Sparkassengewinnausschüttung

Auch in diesem Jahr werden – wie berichtet – von der Stadt Sendenhorst Gelder aus der Sparkassengewinnausschüttung vergeben. Noch bis Ende August können Fördermittel für gemeinnützige Projekte in Sendenhorst und Albersloh beantragt werden. Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen, Verbände, Initiativen und bürgerschaftliche Gruppen aus Sendenhorst und Albersloh, die ein gemeinwohlorientiertes Projekt umsetzen wollen und noch Unterstützung bei der Finanzierung brauchen. Pro Projekt können maximal 20.000 € gefördert werden, der Eigenanteil soll bei mindestens 30 % liegen. Eigene Personalkosten können dabei aber nicht angesetzt werden. Mit der Maßnahme darf zudem noch nicht begonnen worden und das Projekt muss bis Ende 2027 umgesetzt werden. 

Für eine Beratung noch vor der Antragstellung steht Anne-Katrin Schulte unter Tel. 02526-303-213 gerne für die Projektplaner bereit. Weitere Infos und der Onlineantrag finden sich unter https://www.sendenhorst.de/sparkassengewinnausschuettung