Wer ein gemeinnütziges Projekt in der Planung hat, es aber finanziell noch nicht stemmen kann, kann sich bis 31.08.2026 bei der Stadt Sendenhorst um Fördermittel bewerben. Mit den Mitteln aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost sollen Projekte aus den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt ohne großen Aufwand oder Hemmnisse unterstützt werden. Es sollen sich ganz besonders auch kleinere Interessengemeinschaften aus Sendenhorst und Albersloh angesprochen fühlen, für ihre Projekte einen Zuschuss zu beantragen.
Und keine Angst vor komplizierten Anträgen oder langwierigen Verfahren. Bitte lassen Sie sich vor einer Antragstellung gerne von Anne-Katrin Schulte von der Stadtverwaltung beraten; sie steht Vereinen, Verbänden und Initiativen unter T 303-213 gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Was es bei der Antragstellung zu beachten gilt, kann auf der Internetseite der Stadt unter https://www.sendenhorst.de/sparkassengewinnausschuettung nachgelesen werden. Hier findet sich auch der Link zum Onlineantrag. Wichtig ist, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen worden sein darf und mindestens 30 % der Gesamtkosten als Eigenanteil zu tragen sind. Die Stadtverwaltung freut sich auf viele neue Projektideen.