Umfassende Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Nordrhein-Westfalen entlasten seit Jahresbeginn das Ehrenamt in Nordrhein-Westfalen. Ziel der Neuregelungen, ist es, bürokratische Hürden abzubauen und Vereinen mehr finanziellen und organisatorischen Spielraum zu verschaffen.
„Ich hoffe, dass die verbesserten Rahmenbedingungen auch den Vereinen und Initiativen hier vor Ort helfen können, damit ihr tolles Engagement noch besser zur Wirkung kommt“, so Ehrenamtskoordinatorin Anne-Katrin Schulte.
Kernpunkte der Reform sind höhere Freigrenzen: Die Grenze für die zeitnahe Mittelverwendung steigt von 45.000 auf 100.000 Euro. Zudem wird die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine auf 50.000 Euro angehoben, wodurch viele Vereine künftig von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sind. Dies erleichtert die langfristige Planung und reduziert Verwaltungsaufwand.
Darüber hinaus dürfen Vereine künftig ohne Höchstgrenze Mittel für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen einsetzen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Auch die persönliche Anerkennung des Engagements wird verbessert: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.
Details dazu sind auf der Website der Finanzverwaltung NRW zu finden:https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/neue-regelungen-entlasten-vereine-und
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