Im Rahmen eines umfassenden Verkehrskonzeptes für das sogenannte Westviertel und aufgrund der vielfältigen Nutzung des Straßenraums durch Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie den motorisierten Verkehr setzt die Stadt im Bereich der Fillstraße eine Maßnahme zur Neuordnung des Verkehrs um.
Ziel ist es, die Verkehrssicherheit insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und gleichzeitig den unerwünschten Abkürzungsverkehr durch das Wohngebiet zwischen Nordstraße und Weststraße zu reduzieren, die ohnehin eine hohe Verkehrsbelastung durch umliegende Schul- und Sporteinrichtungen sowie das St.-Josef-Stift aufweisen.
In Kürze wird in der Fillstraße eine geänderte Verkehrsführung eingeführt.
Aus Richtung der Straße Nordtor gilt künftig ein Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge. Die Fillstraße wird in diesem Bereich als „unechte Einbahnstraße“ ausgewiesen. Der Radverkehr ist von der Regelung ausgenommen („Fahrräder frei“).
Eine Einfahrt vom Nordtor in die Fillstraße ist damit für Kraftfahrzeuge nicht mehr zulässig, während Fahrräder weiterhin passieren können. Die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung wurde vom Kreis Warendorf bereits erteilt.