Stadtverwaltung erinnert an verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu. Im Hinblick auf die bevorstehenden Feierlichkeiten zum Jahreswechsel weist die Stadt Sendenhorst auf die geltenden rechtlichen Vorgaben und einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern hin.

Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerkskörpern ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar gestattet. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Zünden von Feuerwerk grundsätzlich untersagt. Die Feuerwerkskörper dürfen dabei nur von volljährigen Personen gezündet werden. Darüber hinaus gelten besondere Schutzregelungen: In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten.

Die Stadt appelliert eindringlich an alle Einwohnerinnen und Einwohner, beim Umgang mit Feuerwerkskörpern Rücksicht auf Mitmenschen, Tiere und die Umwelt zu nehmen. Insbesondere ältere Menschen, Familien mit kleinen Kindern sowie Tiere können in der Silvesternacht sensibler auf Lärm und Lichtreize reagieren.

Erlaubt ist ausschließlich das Abrennen von zugelassenen Silvesterfeuerwerkskörpern. Illegale, nicht zugelassene Feuerwerksmaterialen stellen eine erhebliche Gefahr dar und sind strengstens verboten. Zugelassene Feuerwerkskörper sind insbesondere an der CE-Kennzeichnung und einer Registriernummer zu erkennen. Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei in der Silvesternacht auf freie Zufahrtswege angewiesen sind.

Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. 

Die Stadt Sendenhorst bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner, durch umsichtiges Verhalten zu einem sicheren und friedlichen Jahreswechsel beizutragen.