Auch in diesem Jahr werden – wie berichtet – von der Stadt Sendenhorst Gelder aus der Sparkassengewinnausschüttung vergeben. Noch bis Ende August können Fördermittel für gemeinnützige Projekte in Sendenhorst und Albersloh beantragt werden. Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen, verbände, Initiativen und bürgerschaftliche Gruppen aus Sendenhorst und Albersloh, die ein gemeinwohlorientiertes Projekt umsetzen wollen und noch Unterstützung bei der Finanzierung brauchen. Pro Projekt können maximal 20.000 € gefördert werden, der Eigenanteil soll bei mindestens 30 % liegen. Eigene Personalkosten können dabei aber nicht angesetzt werden. Mit der Maßnahme darf zudem noch nicht begonnen worden und das Projekt muss bis Ende 2026 umgesetzt worden sein.
Weitere Infos und der online Antrag finden sich unter https://www.sendenhorst.de/sparkassengewinnausschuettung. Für Fragen und Infos steht Anne-Katrin Schulte unter Tel. 02526-303-213 gerne zur Verfügung