Am 14.09.2025 finden die nächsten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt. In der Stadt Sendenhorst werden dabei der Rat und die Bürgermeisterin der Stadt Sendenhorst sowie der Kreistag und der Landrat bzw. die Landrätin des Kreises Warendorf gewählt.
Der Kreiswahlausschuss hat am 11.07.2025 über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats bzw. der Landrätin sowie des Kreistages entschieden. Am 17.07.2025 hat der Wahlausschuss der Stadt Sendenhorst erwartungsgemäß die Wahlvorschläge für das Amt der Bürgermeisterin sowie für den Stadtrat zugelassen.
Nach der Zulassung der Wahlvorschläge können nun die Stimmzettel gedruckt werden. Nach dem Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (03.08.2025) erfolgt der Druck der Wahlbenachrichtigungen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden erstmals nicht mehr in Form von Karten, sondern als Schreiben im Briefumschlag versandt. Der Umschlag wird als amtliche Wahlsache gekennzeichnet sein. Grund für die Umstellung ist der begrenzte Platz auf den bisherigen Karten sowie die damit verbundene kleine Schriftgröße.
Durch das neue Format können die Informationen übersichtlich und leserfreundlich dargestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich der Versand der Wahlbenachrichtigungen dadurch etwas verzögert und später als gewohnt erfolgt.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 20.08.2025 an die Wahlberechtigten verschickt. Wer bis zum 27.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Stadtverwaltung im Wahlamt (wahlamt@sendenhorst.de, Frau Steinhoff 02526/303-211 o. Frau Ertug 02526/303-214) melden.
Alle Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, an der Briefwahl teilzunehmen. Eine Beantragung kann einfach und schnell online ab dem 04.08.2025 erfolgen. Der Online-Internetwahlschein (OLIWA) ist auf der Homepage der Stadt Sendenhorst unter dem Anliegen „Wahlen“ zu finden. Die Unterlagen für die Briefwahl können auch schriftlich (siehe auch Rückseite der Wahlbenachrichtigung) oder persönlich unter Vorlage des Personalausweises, Identitätsausweises oder Reisepasses beantragt werden. Eine Beantragung - auch online – ist bereits vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Zur Durchführung der Briefwahl wird die Stadt Sendenhorst ab dem 11.08.2025 ein Briefwahlbüro im Kommunalforum, Weststr. 9 – 11 (Eingang vom Kühl), einrichten. Hier kann auch direkt gewählt werden. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich bis Freitag, den 12.09.2025, 15.00 Uhr möglich.
Das Briefwahlbüro im Kommunalforum ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo-Fr vormittags 08:30 - 12:30 Uhr
Mo-Mi nachmittags 14:00 - 16:00 Uhr
Do nachmittags 14:00 - 18:00 Uhr
Der Wahlbrief muss dann bis zum Wahltag, 14.09.2025, spätestens bis 16.00 Uhr wieder bei der Stadt Sendenhorst eingegangen sein.
Weitere Einzelheiten zum Wahltag werden noch bekanntgegeben.