Erfolgreiche Biotonnenkontrollen in Sendenhorst und Albersloh – Verbesserte Abfalltrennung schützt Umwelt und Gebührenzahler

Im Zeitraum vom 26. Mai bis 7. Juli 2025 wurden in Sendenhorst und Albersloh insgesamt 465 Biotonnen kontrolliert. Ziel der Aktion war es, die Qualität des Bioabfalls zu steigern und kostspielige Hochstufungen bei der Entsorgung zu vermeiden. Die jüngsten Kontrollen zeigen bereits Wirkung: Bürgerinnen und Bürger, deren Tonnen beanstandet wurden, haben ihr Trennverhalten bei erneuten Überprüfungen deutlich verbessert.

Hintergrund ist die seit dem 01.05.2025 gültige Bioabfallverordnung: Bioabfall darf maximal 3 % Fremdstoffe enthalten, beim weiterzuverarbeitenden Material sind nur noch 1 % Kunststoffanteil erlaubt. Wird dieser Grenzwert überschritten, erfolgt eine teure Hochstufung der Entsorgungskosten von regulär 105 €/Tonne auf 199 €/Tonne. Bereits bis April 2025 mussten 22,60 Tonnen Bioabfall hochgestuft werden – jede Tonne Fehlwurf verursacht somit unnötige Mehrkosten und erhöht langfristig die Abfallgebühren für alle.

Ein häufiger Fehler ist die Nutzung kompostierbarer Müllbeutel, die im Kreis Warendorf nicht erlaubt sind. Grund: Die Zersetzungsdauer ist zu lang, sodass diese Beutel im Kompostwerk aussortiert werden müssen. Laut Abfallsatzung (§ 11 bzw. § 13 Abs. 4 Nr. 6) dürfen keine Kunststoff- oder kompostierbaren Folienbeutel in der Biotonne entsorgt werden – auch nicht, wenn sie als „kompostierbar“ zertifiziert sind.

Die intensive Aufklärungsarbeit im Rahmen der Kontrollaktion trägt dazu bei, die Qualität des Bioabfalls zu sichern und Gebührensteigerungen zu verhindern. Die Stadt bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement und bittet weiterhin um sorgfältige Trennung des Bioabfalls.