Verunreinigung durch Hundekot: Stadt Sendenhorst appelliert an Hundehalter

In letzter Zeit mehren sich erneut Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen und sogar auf Kinderspielplätzen. Besonders betroffen ist aktuell der Bereich um die Birkenallee im Ortsteil Albersloh, wo häufig Hundehinterlassenschaften nicht beseitigt werden.

Jürgen Mai, Leiter des Dienstbereichs Bürgerdienste, betont: „Es sollte selbstverständlich sein, dass jeder Hundehalter dafür Sorge trägt, dass sein Hund keine Verunreinigungen auf Gehwegen, Grün- und Erholungsflächen oder in fremden Vorgärten hinterlässt. Sollte dennoch ein Malheur passieren, ist der Hundehalter verpflichtet, die Verschmutzung unverzüglich zu entfernen.“

Um dieses Problem zu bekämpfen, appelliert die Stadtverwaltung an alle Hundehalter, Rücksicht zu nehmen und die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß zu beseitigen. Die Stadt stellt hierfür kostenlose Hundekotbeutel bereit, die im Rathaus an der Information, sobald wieder geöffnet auch im Bürgerbüro Albersloh, sowie an mehreren Standorten in Sendenhorst und Albersloh erhältlich sind. Hundekotspender befinden sich unter anderem an den klassischen „Hunderunden“ wie zum Beispiel an der Promenade in Sendenhorst sowie an den Wanderwegen nahe den Baugebieten Kohkamp und Langen Esch/Zegen Esch in Albersloh.

Bürgermeisterin Katrin Reuscher dankt den verantwortungsvollen Hundehaltern, die ihrer Pflicht nachkommen und damit zur Sauberkeit in der Stadt beitragen: „Ihr vorbildliches Verhalten trägt entscheidend dazu bei, Sendenhorst und Albersloh sauber und lebenswert zu halten.“ Gleichzeitig richtet sie einen eindringlichen Appell an alle anderen Hundehalter: „Bitte helfen Sie mit, unsere Bemühungen um Umweltschutz, Sicherheit und Sauberkeit zu unterstützen. Gemeinsam können wir unsere schöne Stadt sauber halten.“

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass Verstöße gegen diese Verpflichtung als Ordnungswidrigkeit gelten und mit Geldbußen von bis zu 1.000 Euro geahndet werden können. Zusätzlich können betroffene Mitbürger Schadensersatzansprüche geltend machen.