Nachdem der Bundespräsident den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst hat, wurde der Wahltermin zur Neuwahl des Bundestages auf Sonntag, den 23. Februar 2025, festgelegt.
Jeder Wähler und jede Wählerin verfügt bei der Bundestagswahl über zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete gewählt. Mit der Zweitstimme werden die Partei und deren Landesliste gewählt. Die Stimmabgabe kann am Wahltag im Wahllokal (Urnenwahl) oder per Briefwahl erfolgen.
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden ab dem 21. Januar 2025 an die Wahlberechtigten verschickt. Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Stadtverwaltung im Wahlamt (wahlamt(at)sendenhorst.de, Frau Steinhoff 02526/303-211 o. Frau Ertug 02526/303-214) melden.
Alle Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, an der Briefwahl teilzunehmen. Eine Beantragung kann einfach und schnell online erfolgen. Der Online-Internetwahlschein (OLIWA) ist auf der Homepage der Stadt Sendenhorst unter dem Anliegen „Wahlen“ zu finden. Die Unterlagen für die Briefwahl können auch schriftlich (siehe auch Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) oder persönlich unter Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Zu beachten ist, dass sich der Briefwahlzeitraum aufgrund der vorgezogenen Wahl von vier Wochen auf zwei Wochen verkürzt. Daher empfiehlt die Verwaltung, nach Möglichkeit am Wahlsonntag im Wahllokal bzw. zuvor im Briefwahlbüro zu wählen.
Erst wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und über etwaige Beschwerden entschieden wurde, können die Stimmzettel in den Druck und die Auslieferung gehen. Das bedeutet, dass die Stimmzettel frühestens ab dem 7. Februar 2025 vorliegen werden. Die Zustellung der Briefwahlunterlagen erfolgt daher erst ab dem 10. Februar 2025. Eine Beantragung der Briefwahl ist bereits jetzt möglich. Bei einer frühzeitigen Beantragung können die Briefwahlunterlagen vorbereitet und nach Erhalt der Stimmzettel umgehend versandt oder ausgehändigt werden.
Wichtig ist, dass die Wahlberechtigten anschließend ihre Wahlbriefe rechtzeitig zurücksenden bzw. einreichen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, den 23. Februar 2025, bis 18 Uhr bei der Stadt Sendenhorst eingegangen sein. Wahlbriefe können auch in die Hausbriefkästen des Rathauses und der Verwaltungsnebenstelle eingeworfen werden. Diese werden auch am Wahltag, 18 Uhr, geleert.
Zur Durchführung der Briefwahl wird die Stadt Sendenhorst ab dem 10. Februar 2025 ein Briefwahlbüro im Kommunalforum, Weststr. 9 – 11 (Eingang vom Kühl), 48324 Sendenhorst, einrichten. Hier kann auch direkt gewählt werden. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr möglich.
Das Briefwahlbüro im Kommunalforum ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo-Fr vormittags 08:30 - 12:30 Uhr
Mo-Mi nachmittags 14:00 - 16:00 Uhr
Do nachmittags 14:00 - 18:00 Uhr
Fr nachmittags 14:00 - 16:00 Uhr
Davon abweichende Öffnungszeit am Freitagnachmittag, den 21. Februar 2025: 14:00 - 15:00 Uhr im Rathaus, Kirchstr. 1, Zimmer 105, 48324 Sendenhorst
Sonderöffnungszeit am Samstag, den 15. Februar 2025: vormittags von 09:00 - 12:00 Uhr
Weitere Einzelheiten zum Wahltag am 23. Februar 2025 werden noch bekanntgegeben.