Bürgerinformation zum Gebäude Energie Gesetz und der Kommunalen Wärmeplanung

2024 in Kraft getreten ist, sind die Vorgaben zur Installation neuer Heizungsanlagen geregelt worden. Zeitgleich ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten, wodurch die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für Kommunen verpflichtend wird. Je nach Einwohnerzahl muss diese Wärmeplanung bis 2026 bzw. 2028 vorliegen. Nach der Veröffentlichung der beiden Vorschriften sind viele offene Fragen geblieben. Auf welche Änderungen und Vorgaben sich Haus- und Wohnungseigentümer einstellen müssen und welche Chance eine klimaneutrale Wärmeversorgung bietet, darüber informieren die Stadt Sendenhorst gemeinsam mit den Stadtwerken Ostmünsterland am 15.08.2024 ab 18:30 Uhr im Haus Siekmann.

Sendenhorst und Drensteinfurt haben sich bereits 2023 auf den Weg gemacht, um gemeinsam eine Kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten. Diese soll den Bürgerinnen und Bürgern schon frühzeitig Planungssicherheit bieten, um so eine baldige Umstellung auf klimafreundliche Heizungen ermöglichen. Konkret soll das aktuell zu entwickelnde Konzept aufzeigen, welche Heizungstechnologie in den unterschiedlichen Bereichen beider Kommunen sinnvoll eingesetzt werden kann. Der Abschluss des Konzeptes ist für Ende 2024 geplant.