Die Ehrenamtskarte

Mit der Ehrenamtskarte sagt die Stadt Sendenhorst Danke für das ehrenamtliche, freiwillige Engagement vieler Menschen in unserer Stadt.

Wie kann ich eine Ehrenamtskarte bekommen?
Sie können die Ehrenamtskarte beantragen, wenn Sie sich mit mindestens 5 Stunden pro Woche oder mit 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich und freiwillig engagieren und für ihre Tätigkeit keine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. Zudem sollten Sie sich seit mindestens zwei Jahren in dieser Form engagieren.

Was verbirgt sich hinter der Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung ehrenamtlichen, freiwilligen Engagements. Die Ehrenamtskarte wurde auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen ab November 2008 in zunächst 9 Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes eingeführt. Die Ehrenamtskarte ermöglicht ihren Besitzern Ermäßigungen z. B. beim Eintrittspreis in öffentlichen oder privaten Einrichtungen.

Text Antragsteller

Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?
Die  Ehrenamtskarte  kann  bei  der  Stadt  Sendenhorst beantragt werden. Die Karte ist dann für  3 Jahre gültig, die Beantragung der Karte ist kostenlos und mit der Karte erhalten Sie als Dank für Ihr Tun einen echten Mehrwert.

Gilt die Ehrenamtskarte in anderen Städte in Nordrhein-Westfalen?
Ja, Sie können mit der Karte auch in den weiteren Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes die dort angebotenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Nach einer einjährigen Pilotphase sind noch weitere Städte dazu kommen.

Welche Vergünstigungen bietet die Ehrenamtskarte?
Die Karte bietet in Sendenhorst eine Auswahl von attraktiven Vergünstigungen, z. B. verbilligte Eintritte, Rabatte oder Sonderleistungen. Da die Karte landesweit gültig ist, können Sie als Inhaber der Karte auch die Vergünstigungen in den weiteren Städten nutzen, die die Karten anbieten. Alle Vergünstigungen können Sie unter www.ehrensache.nrw.de abrufen.

Die NRW-Ehrenamtskarte: Anerkennung für viel Engagement

  • Landesweit gültige, persönliche, nicht übertragbare Anerkennungskarte
  • Vergabe an Menschen, die sich überdurchschnittlich engagieren
  • Prüfung und Ausgabe durch die Stadt Sendenhorst und Akademie Ehrenamt e. V. – Verein zur Förderung der ehrenamtlichen Arbeit im Kreis Warendorf
  • Gültigkeitsdauer: 3 Jahre
  • Die Stadt Sendenhorst wirbt gemeinsam mit Akademie Ehrenamt e. V. Vergünstigungen u. a. aus folgenden Bereichen ein: öffentliche Einrichtungen, Bildung, Einzelhandel, Dienstleistungen, Freizeit, Kultur, Sport und Wellness, Tourismus, Mobilität u. v. m.
  • Die Karten haben ein landesweit einheitliches Layout, individuell ergänzt um das Logo der Stadt Sendenhorst und von Akademie Ehrenamt e. V.
  • Nach vorliegenden Erfahrungen auch aus anderen Bundesländern nutzen Inhaber/innen der Ehrenamtskarte diese durchschnittlich einmal pro Monat. Für die Inhaber/innen ist von großer Bedeutung, die Karte überhaupt als Anerkennung für ihr Engagement zu erhalten.

Partnertext

Ihre Vorteile als Partner der Ehrenamtskarte:

  • Die Ehrenamtskarte ist ein Marketinginstrument und sorgt für positive Kommunikation.
  • Die Beteiligung ist – außer den gewährten Vergünstigungen – mit keinen Kosten verbunden.
  • Ein Ausstieg oder eine Veränderung der Vergünstigungen ist jederzeit möglich.
  • Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb von Sendenhorst, weil die Ehrenamtskarte landesweit gültig ist.
  • Aufnahme in ein ständig aktualisiertes, landesweites Partnerverzeichnis (verlinkt mit den Internetseiten der Stadt Sendenhorst).
  • Bewerbung von Sonderaktionen in Verbindung mit der Ehrenamtskarte.

Als Einzelhändler, Freizeiteinrichtung oder Dienstleister möchten Sie Ehrenamtlichen eine Vergünstigung ermöglichen. Und so werden Sie Partner der Ehrenamtskarte:

  • Absenden des Partnerantrags
  • Konkretes Informationsgespräch mit dem Ehrenamtsbeauftragten der Stadt Sendenhorst
  • Benennung der Vergünstigung in einer – jederzeit kündbaren – Vereinbarung
  • Bereitstellung Ihres Logos für Werbezwecke
  • Zur Kenntlichmachung Ihrer Unterstützung erhalten Sie Aufkleber für Ihre Eingangstür, ein Schaufenster oder für den Kassenbereich (ähnlich wie für internationale Kreditkarten)
  • Gewährung der Vergünstigung ab Projektstart grundsätzlich an alle Inhaber/innen der NRW-Ehrenamtskarte