Bebauungsplan

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.47 - "blockinnenbereich Teigelkamp/ Südendamm"

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 10.12.2015 den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 47 „Blockinnenbereich Teigelkamp/ Südendamm gefasst.

Da es sich bei der Planung um eine  Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Grundzüge der bestehenden Planung in vollem Umfang erhalten bleiben, wurde der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 a BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Ziel der Planung ist es, den weitgehend unbebauten Blockinnenbereich einer den heutigen städtebaulichen Zielsetzungen entsprechenden Bebauung zuzuführen. Der bestehende Bebauungs-plan Nr. 2 „Süd- Ost“ setzt für das Plangebiet eine Bebauungsmöglichkeit fest, die aus heutiger städtebaulicher Sicht als überholt anzusehen ist. Sowohl hinsichtlich einer reinen Süderschließung der Bauflächen als auch der Gebäudestellung / -Ausrichtung und der ausnutzbaren Grundfläche ist die Planung nicht mehr zeitgemäß.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de