Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 5 „Platten- Bree“, 2. Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 15.05.2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5 „Platten- Bree“, 2. Änderung gefasst, sowie die allgemeine Offenlage der Planung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB beschlossen.

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist die Neufestsetzung von Baugrenzen mit dem Maß 8,00 m x 11,00 m im südlichen Bereich des Grundstücks Kantstraße 41. Zur Vermeidung von Verschattung der Nachbargrundstücke wird eine Eingeschossigkeit mit Satteldach von maximal 45 Dachneigung festgesetzt. Die Firstrichtung wird entsprechend dem aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan beibehalten, ebenso alle übrigen Festsetzungen.

Bei der Planänderung handelt es sich um eine Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung, die die Änderung eines bestehenden Baugebiets betrifft. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Die Durchführung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a  BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung  nach  § 6  Abs. 5 Satz 3  BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht anzuwenden.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de