Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 48 „Hagenholt Nord“

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 09.11.2017 den Bebauungsplan Nr. 48 „Hagenholt Nord“ als Satzung beschlossen.

Inhalt und Ziel des Bebauungsplans „Hagenholt Nord“ ist die Entwicklung eines Wohnquartiers zur Deckung des aktuellen Bedarfs an Wohnbaugrundstücken für Ein-/ Zweifamilienhäuser sowie auch an Wohnungen in dichteren Bauformen im südlichen Bereich der Kernstadt Sendenhorst. Die Neubebauung soll sich in Kubatur, Höhenentwicklung und Formensprache in den umgebenden Bestand einfügen. Lage und Zuschnitt der Grundstücke sowie der Erschließungsstraßen sollen eine grundsätzlich energetisch optimierte Ausrichtung der künftigen Baukörper ermöglichen. Die Entwicklung des Baugebiets erfolgt entsprechend der Wohnbauflächendarstellung im Flächennutzungsplan. Zur Entwicklung einer im FNP darge-stellten Grünfläche zwischen dem neuen Baugebiet und der nördlich angrenzenden, beste-henden Bebauung werden Maßnahmenflächen gemäß § 9 (1) Nr. 20, Flächen für die Ab-wasserbeseitigung einschließlich Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser gemäß § 9 (1) Nr.14 BauGB sowie eine Spielplatzfläche festgesetzt.

Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan  Nr. 48 „Hagenholt Nord“ am 05.12.2017 in Kraft getreten.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de