Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 43.2 - St. Josef-Stift - 2. Änderung und Erweiterung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 10.09.2015  den Bebauungsplan Nr. 43.2 „St. Josef-Stift - 2. Änderung und Erweiterung“ als Satzung beschlossen.

Im Südosten des Geländes des St. Josef- Stifts ist ein Erweiterungsbau für das dort bestehende Reha- Zentrum geplant. Für diese Maßnahme wurde die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 43  erforderlich.
Da der Erweiterungsbereich im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt ist, wurde ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans mit geringfügiger Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche durchgeführt. Die Festsetzungen im  Bebauungsplan wurden dahingehend geändert, dass das geplante Bauvorhaben innerhalb der festgesetzten Baugrenzen realisierbar ist.

Der Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung, dem Umweltbericht und dem Protokoll einer Artenschutzprüfung kann gemäß § 10 BauGB im Rathaus, Kirchstraße 1, Zimmer 309, 48324 Sendenhorst, während der Publikumszeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben.

Inkratftreten
Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan Nr. 43.2 „St. Josef-Stift - 2. Änderung und Erweiterung“  am 12.11.2015 in Kraft getreten.                                                                                                 

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de