Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 43.1 - St. Josef-Stift - 1. Änderung und Erweiterung

Ziel des Bebauungsplans Nr. 43 „St. Josef- Stift, 1. Änderung und Erweiterung“ ist die Erweiterung der Stellplatzanlagen nach Westen und die naturnahe, großflächige Entwicklung der Grünflächen sowie deren Anrechnung im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung auf Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB). Ein Planungserfordernis im Sinne des § 1 (3) BauGB ist gegeben, um das Gelände des St. Josef-Stifts und die Erweiterung planungsrechtlich und städtebaulich gemäß den städtischen und betrieblichen Zielsetzungen zu ordnen.

Der Bebauungsplan Nr. 43.1 überplant im Nordosten einen Teil des Bebauungsplans Nr. 43 „St. Josef-Stift“. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 43.1 werden die für das vorliegende Plangebiet bisher geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 43 im Plangebiet überlagert.

Der Bebauungsplan hat am 05.10.2011 Rechtskraft erlangt.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de