Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 42.1 - Gewerbegebiet Ostheide, 1. Änderung

Der Rat der Stadt Sendenhorst hat in öffentlicher Sitzung am 06.07.2017  den Bebauungsplan Nr. 42 „Ostheide“, 1. Änderung als Satzung beschlossen.

Zur Realisierung einer Folienlackieranlage wurde eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Ostheide“ erforderlich. Die Baugrenzen sind dabei so festgesetzt worden, dass eine zusammenhängende Gewerbefläche bis zur maximalen Grundstückstiefe von ca. 180 m baulich genutzt werden kann. Dazu werden die gewerblichen Bauflächen sowie der östliche Teil der Erschließungsstraße mit Wendehammer und dem anschließenden Teilstück des Wirtschaftsweges sowie die Fläche des Regenrückhaltebeckens im nordöstlichen Plangebiet, überplant. Wesentliche Inhalte der Bebauungsplanänderung sind die Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche (verkürzte Länge, Verschiebung der Wendeanlage nach Westen), die Ausweitung der GE-Fläche in den Bereich der jetzigen RRB-Fläche, die Verlegung der RRB-Fläche in westliche Richtung an die Grenze des Flurstücks 3208.

Mit dem Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist der Bebauungsplan Nr. 42 „Ostheide“, 1. Änderung am  01.08.2017 in Kraft getreten.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de