Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 39 - Garrath Nord

Der Bebauungsplan Garrath-Nord wurde am 03.04.2006 rechtskräftig. 

Hinweis zu der textlichen Festsetzung Nr. 3 a:

Die Überschreitung der, von der das Grundstück erschließenden Straße aus gesehenen, rückwärtigen Baugrenze bzw. rückwärtigen Grenze der festgesetzten Fläche für Garagen, Carports und Stellplätze bis zu einer Tiefe von 3,00 m stellt eine Ausnahme nach §  23 (5) BauNVO da.

Eine Ausnahme nach §  23 (5) BauNVO löst ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 68 BauO NRW aus (Bauantrag). Das Freistellungsverfahren gem. § 67 BauO NRW kann in solchen Fällen nicht angewendet werden. 

Aus der folgenden Übersichtskarte ist die Lage und der Geltungsbereich des Bebauungsplans ersichtlich.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de