Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 37 - Alter Postweg

Mit Urteil vom 14.02.2007 wurde der Bebauungsplan Nr. 37 "Alter Postweg" mit Ausnahme der Festsetzung einer privaten Grünfläche ("Anlage für den Reitsport" -grüne Markierung) und des Sondergebietes für die Tierklinik (orangene Markierung) an der Straße "Am Fernmeldeturm" für unwirksam erklärt. Für die Grünfläche im Nordosten und das Sondergebiet im Norden des Gebietes gelten nach wie vor die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des unten eingestellten Bebauungsplans. Dieser stellt das ursprüngliche Bebauungsgebiet dar, also auch die heute nicht mehr gültigen Bereiche.

Die Unwirksamkeitserklärung betrifft die als Misch- und Gewerbefläche festgesetzten Teilbereiche entlang der Hoetmarer Straße und nördlich des Alten Postweges.  Für diese Teilbereiche ist der Bebauungsplan Nr. 40 "Alter Postweg Nord" aufgestellt worden und stellt nun die Rechtsgrundlage für die Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten dar.

Der südlich des Alten Postweges gelegene Bereich rund um die Strontianitstraße ist über den Bebauungsplan Nr. 19  "Alter Postweg Süd" abgedeckt.

Aus der angehängten Übersichtskarte sind die Geltungsbereiche der angesprochenen Bebauungspläne ersichtlich.

Ansprechpartner

Martin Koschick
Telefon: 02526/303-189
E-Mail: koschick(at)sendenhorst.de